Gesetze / Rindfleischetikettierungsverordnung
RiFlEtikettV§ 11 Zuständige Verwaltungsbehörde
Stand: 10.06.2019
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 11 des Rindfleischetikettierungsgesetzes wird auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (Bundesanstalt) übertragen.
Änderungsverlauf
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22.07.2015 Ausfertigung
§ 11 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2015 (BGBl. I 1408)
BGBl. 2015 I S. 1408
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.